1Bei Verletzungen des Schulter- und Oberarmbereichs zur Ruhigstellung oder Fixierung des Schultergelenks, z. B. nach wieder eingerichteter Schulterausrenkung (Schulterluxation), bei Verletzungen des Schultereckgelenks (AC-Gelenk), bei Oberarm-, Schultereck- und lateralen Schlüsselbeinbrüchen.
2Gelegentlich auch nach Schulteroperationen (z. B. Schultergelenkspiegelung) zur Ruhigstellung.